Rechtslage

Pedelec

Pedelecs werden unter Fahrrädern gelistet. Sie unterliegen daher keiner Führerschein- oder Helmpflicht. Das Tragen eines Helms ist aber dennoch jedem zu raten, da selbst kleine Stürze große Schäden verursachen können. Für E-Bikes und schnelle Pedelecs dagegen gelten andere Voraussetzungen. Der Fahrer muss einen Mofaführerschein besitzen und unterliegt der Helmpflicht. Außerdem ist ein solches E-Fahrrad meldepflichtig und muss versichert werden. Solche E-Räder dürfen zudem nur gefahren werden, wenn der Fahrer mindestens 15 Jahre alt ist. Da der Schutzhelm keiner Bauart-Pflicht unterliegt, können sowohl Mofa- als auch Fahrradhelme genutzt werden. Die notwendige Haftpflichtversicherung kommt dem eines Mofas gleich. Sie deckt Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden und immaterielle Schäden wie Schmerzensgeld ab. Eine Teilkaskoversicherung ist ebenso möglich, was das Fahrrad gegen Diebstahl versichert. Natürlich müssen auch E-Bikes und Pedelecs, die am Straßenverkehr teilnehmen sollen, mit einer Lichtanlage, starken Bremsen und einer gut hörbaren Klingel ausgestattet sein.

E-Bike

E-Bike fahren ohne Versicherungsschutz ist nicht erlaubt. Auszug aus dem PfIVG (Pflichtversicherungsgesetz für Kraftfahrzeughalter):


§ 6 Pflichtverletzungsgesetz - Fahren ohne Versicherungsschutz ist eine Straftat.

(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu hundertachtzig Tagessätzen.

(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.

Dies ist nicht zutreffend wenn die Versicherung abgeschlossen wurde, jedoch das Kennzeichen nicht angebracht ist. Dann handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit.