Beleuchtung

Lampen

Fahrräder, die am Straßenverkehr teilnehmen wollen, benötigen eine Lichtanlage. E-Bikes und Pedelecs machen da natürlich keine Ausnahme. Die StVZO schreibt für Elektrofahrräder mit über 500 Watt Motorleistung eine ECE-zugelassene Lampe vor. Andere Lampen können eine Zulassung durch den TÜV benötigen. Daher gilt auch bei einem Lampenwechsel, dass sich der Betreiber vorher beim Radhersteller oder der Zulassungsstelle informiert, welche Lampen hier erlaubt oder vorgeschrieben sind. Mittlerweile bieten Hersteller flexible Lösungen für die Lichtanlagen an. Beispielsweise könnte die Lichtanlage über den E-Bike-Akku mit Strom versorgt und über das Display gesteuert werden, aber auch klassische Antriebssysteme wie der Nabendynamo finden noch Anwendung.