Transporttipps für Ihr E-Bike

Der ohnehin schon komplexe Transport eines Fahrrades wird bei den elektrischen Varianten durch Bauteile und Gewicht noch mal erschwert. Die wichtigsten Punkte können aber schon im Vorfeld einer großen Reise geklärt werden.

Die Bahn

Die Bahn unterscheidet zwischen Fahrrädern und Pedelecs (nicht zulassungspflichtig bis 25 km/h) prinzipiell nicht. Daher gelten hier alle bisherigen Transportregeln, die Radfahrer kennen. So muss in IC- und EC-Zügen ein mitgenommenes Rad reserviert werden, während in Regionalzügen Fahrräder in einem mit einem Fahrradsymbol ausgeschilderten Abteil mitgenommen werden dürfen. Jeder Reisende darf aber nur ein Fahrrad mitnehmen.

Das Auto

Es gibt spezielle Radträger für den Transport von Elektrorädern. Diese sind auf das höhere Gewicht und die Länge der Elektrofahrräder ausgelegt. Um den Träger zu entlasten und auch als Schutz vor Witterung, ist es zu empfehlen, den Akku vor dem Transport zu demontieren. Zudem schadet es nicht, wenn die Kontakte mit Klebeband oder einer Abdeckung abgedichtet werden. Zusätzlich sollten Motor und Schaltgetriebe vor Wassereintritt geschützt werden.

Das Flugzeug

Lithium-Ionen-Akkus dürfen nicht in Passagiermaschinen transportiert werden. Das trifft auf die Passagierkabine genauso zu, wie auf den Gepäckraum. Andere Akkus fallen nicht in dieses Gefahrengutrecht. Akkus müssen bei Flügen nicht zwingend ausgebaut werden. Es schadet allerdings auch nicht, auf Nummer sicher zu gehen. Zu beachten ist aber eine zusätzliche Gebühr, die Fluggesellschaften auf den Transport von Elektrofahrrädern erheben können.

Der Bus

Der Transport eines Fahrrades oder Elektrorades bereitet Busunternehmen keine Probleme. Allerdings sollte sich jeder Radfahrer, der eine Reise mit dem Bus plant, vorher bei seinem Reiseveranstalter informieren.